… mein Kind am Morgen nicht in die Schule kommen kann?
Bitte teilen Sie das Fehlen mit einer kurzen Begründung der Klassenlehrkraft und der Poststelle mit.
… mein Kind Läuse/Nissen hat?
Diese kleinen Tierchen wollen wir in unserer Schule nicht haben. Aber aufgrund der hohen Kinderanzahl und viel gemeinsamer Zeit schaffen sie es immer mal wieder zu uns. Daher bitten wir Sie gemeinsam mit uns die unliebsamen Kopfbewohner loszuwerden. Sobald Sie Läuse oder Nissen entdecken, behandeln Sie ihr Kind sofort mit den entsprechenden Produkten aus der Apotheke und informieren Sie umgehend das Sekretariat. Für die entsprechende(n) Klasse(n) wird am gleichen Tag ein Informationsbrief über die Elternpost verteilt. Da ein Fall selten allein auftritt, sind dann auch alle anderen Eltern gefragt, die Haare ihrer Kinder zu kontrollieren bzw. gleich mit zu behandeln. Denken Sie daran, die Anwendung nicht nur einmal durchzuführen, sondern in kurzen Abständen zu wiederholen.
Wichtige Informationen zum Läusebefall in der Schule erhalten Sie auf dem Flyer des Amtes für Gesundheit, Frankfurt am Main. Sollte Ihr Kind Kopfläuse haben, melden Sie dies bitte im Sekretariat und schicken Sie Ihr Kind nicht in die Schule.
… mein Kind Ängste/Sorgen über das Schulleben äußert?
Jedes Kind steht im Laufe seiner Entwicklung ab und zu vor anscheinend unlösbaren Aufgaben. Hören Sie ihrem Kind genau zu und bestärken Sie es, diese Sorgen sofort (ggf. mit der Unterstützung seiner Lehrkraft) selbstständig anzugehen. Erst wenn sich dadurch kein Erfolg einstellt, kontaktieren Sie die Klassenlehrkraft, der Sie bzw. ihr Kind beraten und unterstützen kann.
… ich eine Beurlaubung benötige?
Alle Kinder haben eine Schulpflicht. D.h. kein Kind darf unerlaubt vom Unterricht entfernt bleiben. In besonderen Gründen -bspw. persönliche Anlässe, kulturelle Veranstaltungen oder Sportveranstaltungen - können Schüler vom Unterricht beurlaubt werden. Hierzu muss rechtzeitig von den Eltern ein formloser Antrag gestellt werden. Die Entscheidung trifft die Klassenlehrkraft.
Bei einer Beurlaubung von mehr als 2 Tagen oder im Zusammenhang mit Ferien muss der Antrag mit einer entsprechenden Begründung schriftlich spätestens 4 Wochen vor Beginn der Beurlaubung gestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.
Termine für ärztliche Untersuchungen, Therapien sind generell außerhalb der Schulzeit zu terminieren.