Liebe Eltern,
um in Zukunft bei Erkrankung von Schülerinnen und Schülern einheitlich vorzugehen, haben wir dieses Anliegen in diesem Schuljahr sowohl in der Gesamtkonferenz als auch in der Schulkonferenz
thematisiert und abgestimmt.
Gemäß der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) vom 19.8.2011 §2 (Verhinderung und Erkrankung) soll die Schulkonferenz festlegen, wann spätestens und in welcher Form eine
Krankmeldung an die Schule erfolgen soll.
Folgende Regelung hat die Schulkonferenz vom 13. März 2023 einstimmig beschlossen:
Ab dem ersten Fehltag muss Klassenlehrkraft/Schule bis 8.15 Uhr per Schoolfox in Kenntnis gesetzt werden. Sollte die Fehlzeit andauern, ist die Meldung täglich oder mit der Dauer der
Abwesenheit anzugeben.
Zusätzlich zu Schoolfox müssen Sie Ihr Kind schriftlich entschuldigen. Dazu erhält jedes Kind einen Fehlzeiten Zettel. Dieser verbleibt immer in der Postmappe
Die gesamte Fehlzeit wird von den Eltern auf dem Zettel dokumentiert Dazu füllen Sie bitte ein Feld auf dem Zettel aus und legen den Zettel wieder in die Postmappe. Am ersten Tag der Wiederkehr
geben Sie bitte Ihrem Kind den Zettel in der Postmappe wieder mit in die Schule.
Nach Vorlage bei der Klassenlehrkraft zeichnet diese die schriftliche Entschuldigung ab.
Es besteht keine Pflicht zur Vorlage eines Attests. Die Vorlage ist freiwillig. Ausnahme: Vor und nach den Schulferien.
Die Klassenkonferenz kann in begründeten Ausnahmefällen individuelle Regelungen beschließen.
Die neue Regelung tritt ab Mittwoch, dem 03.05.2023 in Kraft.
Freundliche Grüße
S. Blähr, Schulleiterin