Liebe Eltern,
um in Zukunft bei Erkrankung von Schülerinnen und Schülern einheitlich vorzugehen, haben wir dieses Anliegen in diesem Schuljahr sowohl in der Gesamtkonferenz als auch in der Schulkonferenz
thematisiert und abgestimmt.
Gemäß der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) vom 19.08.2011 §2 (Verhinderung und Erkrankung) soll die Schulkonferenz festlegen, wann spätestens und ich welcher Form eine
Krankmeldung an die Schule erfolgen soll.
Folgende Regelung hat die Schulkonferenz vom 13. März 2023 einstimmig beschlossen:
- Ab dem ersten Fehl tag ist die Klassenlehrkraft UND die Poststelle der Valentin Senger Schule (poststelle.valentin senger schule@stadt frankfurt.de) bis 8:15 Uhr per E Mail zu
informieren. Klassen mit Schoolfox informieren die Schule bitte bis 8.15 Uhr über Schoolfox. Sollte d ie Fehlzeit andauern, ist die Meldung täglich oder mit der Dauer der Abwesenheit
anzugeben.
- Zusätzlich zur Mail müssen Sie Ihr Kind schriftlich entschuldigen. Dazu erhält jedes Kind einen Fehlzeiten Zettel. Dieser verbleibt immer in der
Postmappe
- Die gesamte Fehlzeit wird von den Eltern auf dem Zettel dokumentiert Dazu füllen Sie bitte ein Feld auf dem Zettel aus und legen den Zettel wieder in die Postmappe. A m ersten Tag der
Wiederkehr geben Sie bitte Ihrem Kind den Zettel in der Postmappe wieder mit in die Schule.
- Nach Vorlage bei der Klassenlehrkraft zeichnet diese die schriftliche Entschuldigung ab.
- Es besteht keine Pflicht zur Vorlahe eines Attests. Die Vorlage ist freiwillig. Ausnahme: Vor und nach den Schulferien.
- Die Klassenkonferenz kann in begründeten Ausnahmefällen individuelle Regelungen beschließen.
Die neue Regelung tritt ab Mittwoch, dem 03.05.2023 in Kraft.
Mit freundlichen Grüßen
S. Blähr
Schulleiterin