Liebe Eltern,
um in Zukunft bei Erkrankung von Schülerinnen und Schülern einheitlich vorzugehen, haben wir dieses Anliegen in diesem Schuljahr sowohl in der Gesamtkonferenz als auch in der Schulkonferenz thematisiert und abgestimmt.
Gemäß der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) vom 19.08.2011 §2 (Verhinderung und Erkrankung) soll die Schulkonferenz festlegen, wann spätestens und ich welcher Form eine Krankmeldung an die Schule erfolgen soll.
Folgende Regelung hat die Schulkonferenz vom 13. März 2023 einstimmig beschlossen:
Die neue Regelung tritt ab Mittwoch, dem 03.05.2023 in Kraft.
Mit freundlichen Grüßen
S. Blähr
Schulleiterin
Liebe Eltern,
wir bitten Sie um Ihre Unterstützung. Wenn möglich, lassen Sie Ihre Kinder den Schulweg selbstständig und zu Fuß zurücklegen. Das Abstellen der Autos vor den Schultoren und in den Anliegerstraßen (speziell vor den Hauseinfahrten) ist verboten und gefährdet zudem die Sicherheit der Kinder, da sie den Weg über die Straße nicht mehr frei überblicken können.
Es sollte im Sinne Ihrer Kinder sein, dass diese sicher zur Schule und zurück kommen. Wir bedanken uns für Ihre Hilfe.